Schiedsperson
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein

Schiedsmann ist Herr Burkhard Avis-Matlé.
Stellvertretender Schiedsmann ist Herr Jürgen Ries.
Der Dienstsitz der Schiedsperson befindet sich im Zentralen Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein, Am Goldenen Lamm 1, 55262 Heidesheim am Rhein.
Die Sprechzeiten erfolgen nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Gemäß den §§ 9 und 31 der Schiedsamtsordnung ist die Schiedsperson für die Durchführung folgender Sühneversuche zuständig:
I. Bei den Vergehen
1. des Hausfriedensbruches ( § 123 des Strafgesetzbuches),
2. der Beleidigung (§§ 185 bis 187 a und 189 des Strafgesetzbuches),
3. der Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 des Strafgesetzbuches),
4. der Körperverletzung (§§ 223, 223 a und 230 des Strafgesetzbuches),
5. der Bedrohung (§ 241 des Strafgesetzbuches),
6. der Sachbeschädigung (§ 303 des Strafgesetzbuches).
II. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, soweit nicht Ausschließungsgründe gemäß § 31 Abs. 3 Schiedsamtsordnung vorliegen.

