Verbandsgemeindeverwaltung
Die Verbandsgemeindeverwaltung führt die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und in deren Auftrag; sie ist dabei an Beschlüsse der Ortsgemeinderäte und an Entscheidungen der Ortsbürgermeister gebunden.
Der Verbandsgemeinde obliegen in eigenem Namen:
- die Erfüllung der den Ortsgemeinden übertragenen staatlichen Aufgaben, soweit durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes durch Rechtsverordnung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist,
- der Vollzug des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Die Verbandsgemeinde nimmt anstelle der Ortsgemeinden folgende Selbstverwaltungsaufgaben wahr:
- die ihr nach dem Schulgesetzen übertragenen Aufgaben;
- den Brandschutz und die technische Hilfe;
- den Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen;
- den Bau und die Unterhaltung überörtlicher Sozialeinrichtungen, insbesondere Sozialstationen und Einrichtungen der Altenpflege, soweit nicht freie gemeinnützige Träger solche errichten;
- die Wasserversorgung;
- die Abwasserbeseitigung;
- den Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung.
